AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Bedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma Medifina
Medizinprodukte-Vertriebs Gmbh. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Abweichungen gelten nur, sofern diese
schriftlich von beiden Seiten anerkannt werden.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Verkäufer nach Erhalt der Bestellung eine
schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung abgesandt hat. Nachträgliche
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen
Bestätigung.
Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit
freibleibend. Aufträge werden für uns erst durch schriftliche Bestätigung oder durch
entsprechende Lieferung verbindlich.
3. Preise
Die Preise verstehen sich in Euro, exklusive Mehrwertsteuer und gelten ab Lager Wien des
Verkäufers. Sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt, beziehen sich die Preise auf die jeweils
abgebildeten Artikel gemäß Beschreibung, nicht jedoch auf Inhalt, Zubehör und Dekoration
der Abbildung. Der Transport wird durch den Verkäufer durchgeführt oder organisiert. Wenn
im Zusammenhang der Lieferung Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden
trägt diese der Käufer. Bei Preisänderungen, oder Abweichungen ist der Verkäufer berechtigt,
die Preise entsprechend anzupassen. Bei Reparaturaufträgen werden die vom Verkäufer als
zweckmäßig erkannten Leistungen erbracht und auf Basis des angefallenen Aufwandes
verrechnet. Dies gilt auch für Leistungen und Mehrleistungen, deren Zweckmäßigkeit erst
während der Durchführung des Auftrages zutage treten, wobei es hierfür keiner besonderen
Mitteilung an den Käufer bedarf. Der Aufwand für die Erstellung von Reparaturangeboten
oder für Begutachtungen wird dem Käufer in Rechnung gestellt. Rabatte können auf
Aktionspreise nicht gewährt werden.
4. Lieferung
Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich und unverbindlich vereinbart werden können,
werden schriftlich in der Auftragsbestätigung angeführt. Die Angabe eines Lieferzeitpunktes
erfolgt nach bestem Ermessen und verlängert sich angemessen, wenn der Käufer seinerseits
erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Das Gleiche
gilt bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung
sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Verkäufers
liegen, z.B. Lieferverzögerung eines Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen,
Werkstoff- oder Energiemangel etc. Auch vom Käufer veranlasste Änderungen der gelieferten
Waren führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist. Bei einer vom Verkäufer
zu verantwortenden Lieferverzögerung erfolgt eine angemessene Nachfrist zur Lieferung
welche vom Käufer zu setzen ist. Der Käufer kann im Fall des Verzuges nach Ablauf einer
angemessenen Nachfrist insoweit vom Vertrage zurücktreten, als die Ware bis zur
Fristsetzung nicht versandbereit gemeldet ist. Alle sonstigen Ansprüche wegen
Lieferverzögerung sind ausgeschlossen. Der Verkäufer verpflichtet sich zum Zeitpunkt der
vereinbarten Abnahme der Lieferung zur Verfügung zu stehen.
Der Verkäufer ist berechtigt Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen.
5. Gefahrenübergang und Erfüllungsort
Nutzung und Gefahr gehen mit dem Abgang der Lieferung ab Lager auf den Käufer über, und
zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung. Dies gilt auch dann,
wenn die Lieferung im Rahmen einer Montage erfolgt. Bei Leistungen ist der Erfüllungsort
dort, wo die Leistung erbracht wird. Die Verpackung wird nur über ausdrückliche
Vereinbarung zurückgenommen.
6. Zahlung
Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge auf ein
Bankkonto des Verkäufers zu überweisen. Allfällige Spesen sind vom Käufer zu tragen.
Andere Zahlungsvereinbarungen und Zahlungsmodalitäten bedürfen der schriftlichen
Bestätigung des Verkäufers. Bei nicht fristgerechter Zahlung sind wir berechtigt Zinsen in
Höhe von 1% pro Monat zu verrechnen. Mahn- und Inkassospesen gehen zu Lasten des
Käufers. Der Verkäufer ist bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, berechtigt, die Kaufsache zur Sicherung seiner Ansprüche an sich zu
nehmen.
Bei Neukunden behalten wir uns das Recht vor, nur gegen Vorauskasse, oder per Nachnahme
Aufträge entgegenzunehmen.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum!
7. Gewährleistung
Der Käufer ist verpflichtet, die ihm gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen und Mängel
unverzüglich schriftlich zu rügen. Bei Kunden, die nicht Verbraucher sind, führt ein
verspätetes Rügen zum Verlust des Gewährleistungsanspruches. Ist die Mängelrüge
berechtigt, so steht es der Medifina Medizinprodukte- Vertriebs GmbH frei, die
Gewährleistungsansprüche des Käufers durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden,
Preisminderung, Austausch der mangelhaften Ware gegen eine mängelfreie zu erfüllen oder
die Ware zurückzunehmen und den Kaufpreis zu refundieren. Gegenüber Verbrauchern im
Sinne des § 1 Abs 1 Z 2. KSchG hat die Medifina Medizinprodukte- Vertriebs GmbH das
Recht, Ansprüche auf Wandlung oder Preisminderung durch Austausch der mangelhaften
Sache gegen eine mängelfreie abzuwehren und Preisminderungsansprüche im übrigen durch
Verbesserung oder Nachtrag des fehlenden innerhalb angemessener Frist abzuwehren.
Für die während des Gewährleistungszeitraumes aufgetretenen Mängel wird die Medifina
Medizinprodukte- Vertriebs GmbH dem Käufer weder das zur Mängelbehebung erforderliche
Material noch die hierfür aufgewendete Arbeitszeit verrechnen.
Von der Gewährleistungspflicht nicht umfasst sind solche Schäden, die bei dem Käufer oder
einem Dritten durch Abnützung, ungewöhnliche äußere Einflüsse, durch Feuchtigkeit, Wärme
oder Kälte entstanden sind. Von ihrer Gewährleistungspflicht ist die Medifina
Medizinprodukte- Vertriebs GmbH des weiteren befreit, wenn an den von ihr gelieferten
Waren Änderungen, Bearbeitungen oder Versuche der Mängelbehebung durch den Käufer
oder Dritte vorgenommen worden sind.
Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl der Medifina Medizinprodukte- Vertriebs GmbH in
ihren Geschäftsräumen oder am Aufstellungsort der Ware. Zur Vornahme der zur
Mängelbehebung erforderlichen Leistungen hat der Käufer die Ware, sofern Medifina
Medizinprodukte- Vertriebs GmbH dies wünscht, an die Medifina Medizinprodukte-
Vertriebs GmbH zurückzustellen. Die Verwendbarkeit bestellter Ware für bestimmte Zwecke
des Bestellers ist nicht Vertragsbestandteil.
Medifina Medizinprodukte- Vertriebs GmbH haftet gegenüber Kunden, die Unternehmer im
Sinne des § 1 Abs 1 Z 1. KSchG sind, lediglich für vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeigeführte Schäden und bloß bis zum Wert der von Medifina Medizinprodukte- Vertriebs
GmbH gelieferten Produkte.
8. Haftungsausschluss bei Dienstleistung
Aufgrund des Umfangs unserer Leistung können wir keine Verantwortung für den Eintritt der
in der Planung unterstellten Annahmen und Ereignisse und/oder durchzuführenden
Maßnahmen sowie für das wirtschaftliche Ergebnis des Projektes übernehmen. Wir sind nicht
verpflichtet, innerbetriebliche Mängel oder Fehlentscheidungen festzustellen. Insbesondere
erstreckt sich der uns erteilte Auftrag nicht auf die Aufdeckung von betrügerischen
Handlungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten. Unsere Haftung ist auf
Schadenersatzansprüche, die auf einem zumindest grob fahrlässigen Verhalten unsererseits
beruhen, beschränkt. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Soweit
Schadenersatzansprüche uns gegenüber nicht oder nicht mehr bestehen, sind auch Ansprüche
aus einem anderen Rechtsgrund (z.B. Gewährleistung, Irrtum) ausgeschlossen.
Schadenersatzansprüche sind auf den positiven Schaden begrenzt. Für Vermögensschäden
und entgangenen Gewinn haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wir haften
nicht für unvorhersehbare oder untypische Schädigungen, mit denen wir nicht rechnen
konnten. Bei leichter Fahrlässigkeit ist unsere Haftung bis zum Höchstbetrag des einfachen
des mit Ihnen vereinbarten Honorars (ausschließlich allfälliger Barauslagen und Spesen und
ausschließlich der Umsatzsteuer) begrenzt. Schadenersatzansprüche müssen bei sonstigem
Verfall innerhalb von sechs Monaten, nachdem sie vom Schaden Kenntnis erlangt haben, uns
gegenüber gerichtlich geltend gemacht werden, spätestens jedoch drei Jahre nach dem
anspruchsbegründenden Ereignis, wann immer Sie hiervon Kenntnis erlangt haben.
9. Qualitätsangaben
Werden nicht bestimmte Eigenschaften bedungen, so liefert Medifina Medizinprodukte-
Vertriebs GmbH Erzeugnisse handelsüblicher Qualität. Qualitäts-, Maß- und
Analysenangaben stellen Näherungswerte dar, die geringfügig über- oder unterschritten
werden können. Solche Änderungen sind zu akzeptieren, wenn sie geringfügig, sachlich
gerechtfertigt und daher zumutbar sind. Werden Eigenschaften der unter einer bestimmten
Bezeichnung vertriebenen Ware verbessert (z.B. bei Nachfolgemodellen), so ist Medifina
Medizinprodukte- Vertriebs GmbH berechtigt, das geänderte Produkt zu liefern.
10. Haftung
Die Haftung beschränkt sich auf die Rücknahme nicht einwandfreier Artikel. Andere
Ansprüche werden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ausgeschlossen.
Die Haftung des Verkäufers für andere Schäden als an der Kaufsache selber, für entgangenen
Gewinn oder für sonstige Schäden, ist, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, auf die Fälle
von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Verkäufers beschränkt.
11. Rückgabe/Umtausch
Die Rücktrittsfrist für Konsumenten im Sinne des KSCHG beträgt sieben Werktage, wobei
der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren
mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von
Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Ware muss in der unbeschädigten
Originalverpackung sein. Voraussetzung ist, dass die Ware nicht beschädigt oder erkennbar
gebraucht ist, sowie die Rücksendung ausreichend frankiert erfolgt. Die Gefahr der
Versendung, sowie dessen Nachweis liegt beim Kunden. Bei angefordertem Montageservice
bzw. Demontage werden die Kosten nicht rückerstattet. Sonderanfertigungen, sowie Produkte
die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, bzw. die auf Grund ihrer Beschaffenheit
nicht für eine Rücksendung geeignet sind, sind generell von Rücknahme oder Umtausch
ausgeschlossen.
12. Rücktritt vom Vertrag
Voraussetzung für den Rücktritt des Käufers (ausgenommen Konsumenten gemäß KSCHG)
vom Vertrag ist ein Lieferverzug, der auf grobes Verschulden des Verkäufers zurückzuführen
ist, sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, angemessenen Nachfrist. Der Rücktritt ist
schriftlich und eingeschrieben geltend zu machen.
Die unmittelbaren Kosten für die Rücksendung von bestellten Artikeln trägt der Käufer.
Sollten wir uns im Kulanzwege mit einer Rücknahme einverstanden erklären, steht uns eine
Bearbeitungsgebühr von 15% des Warenwertes zu, mindestens jedoch € 12,-. Ohne
Zustimmung des Verkäufers zurückgesandte Ware wird unfrei retourniert.
13. Gerichtsstand
Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten - einschließlich solcher
über sein Bestehen oder Nichtbestehen - ist das sachlich zuständige Gericht am Hauptsitz des
Verkäufers, in Wien. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht.
14. Allgemeines
Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige,
die dem angestrebten Ziel nahe kommt, zu ersetzen. Sofern in diesen AGB nicht anders
vereinbart, gelten die allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie
Österreichs.